Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die am häufigsten kommen, jeweils mit dem Gesetz oder der amtlichen Quelle dazu. Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Helenio antwortet mit demselben Text, wenn du fragst.
- Welchen Ausweis brauche ich für den Video-Notartermin?
Jede Person braucht einen Ausweis mit Online-Ausweisfunktion, die sechsstellige PIN dazu und ein Smartphone, das die Karte lesen kann: einen deutschen Personalausweis, eine eID-Karte für EU-/EWR-Bürger oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (§ 16c BeurkG). Ein Reisepass allein reicht nicht. Ohne einen solchen Ausweis kann ein Notar die Gründung vor Ort beurkunden.
- Wie viel Stammkapital brauche ich?
Eine UG kann mit 1 € Stammkapital starten, das vor der Eintragung voll eingezahlt wird; danach muss sie ein Viertel des Jahresgewinns in eine Rücklage stellen, bis ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht ist (§ 5a GmbHG). Eine GmbH braucht mindestens 25.000 € Stammkapital, davon müssen vor der Eintragung mindestens 12.500 € eingezahlt sein (§§ 5, 7 GmbHG).
- Ist der Sitz dasselbe wie die Geschäftsanschrift?
Nicht ganz. Der Sitz ist der Ort in Deutschland, den der Gesellschaftsvertrag nennt; er bestimmt das zuständige Registergericht und meist auch Gewerbeamt, Finanzamt und IHK. Die Geschäftsanschrift ist die Adresse in Deutschland, unter der die Gesellschaft ihre Post bekommt; sie wird ins Handelsregister eingetragen. Bei den meisten liegen beide in derselben Stadt.
- Kann ich gründen, wenn ich nicht aus Deutschland oder der EU komme?
Ja. Für Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit nötig; das GmbH-Gesetz verlangt keine bestimmte Staatsangehörigkeit. Für den Video-Notartermin zählt ein Ausweis mit Online-Funktion (siehe die Frage zum Ausweis).
- Brauche ich einen Aufenthaltstitel, um Gesellschafter oder Geschäftsführer zu sein?
Für das Halten von Anteilen ist kein Aufenthaltstitel nötig. Wer in Deutschland lebt und im Unternehmen arbeitet, etwa als Geschäftsführer, braucht einen Titel, der das erlaubt; er weist aus, ob selbstständige Tätigkeit gestattet ist (§ 4a Abs. 3 AufenthG). Ist das unklar, sagt die Ausländerbehörde, was nötig ist.
- Was ist, wenn ich kein Deutsch spreche?
Helenio funktioniert auf Deutsch und Englisch. Die Urkunde selbst ist auf Deutsch; wer nicht ausreichend Deutsch versteht, dem muss sie beim Notartermin übersetzt werden (§ 16 BeurkG).
- Wer kann die vereinfachte Gründung (Musterprotokoll) nutzen?
Das Musterprotokoll ist die gesetzliche Vorlage für eine GmbH oder UG mit bis zu drei Gesellschaftern und genau einem Geschäftsführer (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Passt deine Gesellschaft nicht, etwa mit vier Gesellschaftern oder zwei Geschäftsführern, braucht sie einen individuellen Gesellschaftsvertrag; Helenio sagt es dir, bevor du bezahlst.
- Was muss ich nach der Eintragung noch erledigen?
Die meisten Unternehmen melden sich beim Gewerbeamt der Stadt an (§ 14 GewO). Die Gesellschaft reicht über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein und bekommt vom Finanzamt eine Steuernummer. Außerdem meldet sie ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister (§ 20 GwG). Helenios Fahrplan nennt jeden Schritt mit Quelle.